klimaVest Alle FAQs im Überblick

Ihre Fragen zu klimaVest – Unsere Antworten. Einfach einsteigen und lesen.

Häufig gestellte Fragen zu klimaVest
und unsere Antworten

klimaVest ist als ELTIF (European Long Term Investment Fund) konzipiert und ein Impact Fonds, der nachhaltige Sachwertinvestments wie On- und Offshore Windparks oder Photovoltaik für Privatanleger als diversifiziertes Portfolio zugänglich macht. Wir haben hier viele mögliche Fragen und die Antworten darauf zusammengestellt. Sie können einen Suchbegriff eingeben, sich Fragen und Antworten in einzelnen Kategorien anzeigen lassen oder einfach einsteigen und lesen.

Filtern Sie hier die FAQs

Was ist klimaVest?

Der ELTIF klimaVest ist ein weitgehend börsenunabhängiger Investmentfonds für Privatanleger:innen, der in nachhaltige Sachwerte im Bereich Infrastruktur investiert. Mit der Erzeugung und dem Verkauf von erneuerbarem Strom aus Wind- und Solarenergie erwirtschaftete der Fonds im vergangenen Geschäftsjahr eine Rendite von 4,2 %* (Stand: 01.03.23 - 29.02.24).

*Berechnet nach BVI-Methode (ohne Ausgabeaufschlag, Ausschüttung sofort wieder angelegt.). Die frühere Wertentwicklung und Aussagen zur Zielrendite sowie zur geplanten Gewinnausschüttung lassen nicht auf zukünftige Renditen schließen.

Was für eine Art Investmentfonds ist klimaVest?

Der Fonds ist ein gemäß Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen errichteter Investmentfonds in der Form eines Sondervermögens (fonds commun de placement, FCP), der als europäischer langfristiger Investmentfonds im Sinne der Verordnung 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds (die „ELTIF-Verordnung“) qualifiziert und gemäß den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg gegründet wurde. Der Fonds wird durch seine Verwaltungsgesellschaft Commerz Real Fund Management S.à r.l. verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft ist für den Fonds als Verwalter von alternativen Investmentfonds gemäß dem Gesetz von 2013 (der „AIFM“) tätig.

Die Begriffe im Überblick

S.à r.l. : Société à responsabilité limitée (deutsch „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) ist die üblicherweise verwendete französischsprachige Bezeichnung für die Rechtsform der haftungsbeschränkten Gesellschaft in Luxemburg.

FCP: fonds commun de placement. Ein Fonds commun de placement ist ein nach französischem oder luxemburgischem Recht gegründeter Investmentfonds. Der FCP entspricht grundsätzlich dem Konstrukt des Sondervermögens- bzw. Wertpapier-Investmentfonds nach deutschem Recht. 

ELTIF: Das Anlagevehikel ELTIF (European Long-Term Investment Fund) bietet erstmalig einheitliche und europaweit gültige Rahmenbedingungen für Fonds mit dem Ziel, langfristige Investments in die europäische Realwirtschaft zu fördern. Mit ELTIF stehen solche Investments, die bislang vornehmlich über die Auflage von institutionellen Anlagevehikeln realisiert wurden, nun auch Privatanleger:innen sowie kleineren institutionellen Anlegern offen. Im Vordergrund der europäischen ELTIF-Regulierung steht der Schutz der Anleger:innen durch Produkttransparenz und angemessene Anlageinformationen. ELTIFs unterliegen damit klaren rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen und sind depotverbucht. Der ELTIF klimaVest kann nur im Rahmen einer Anlageberatung erworben werden.

AIFM: Alternative Investment Fund Manager ist die Bezeichnung für einen Verwalter eines Investmentfonds, der nicht in Aktien, Anleihen oder Investmentzertifikate investiert. Alle anderen Investments werden als „Alternative Investments“ beschrieben. Dazu gehören auch Investments in Sachwerte wie Infrastruktur oder auch Immobilien. hausInvest, der Offene Immobilienfonds der Commerz Real, ist in dieser Definition auch ein AIF.

Was ist ein Impact-Fonds?

Ein Impact-Fonds ist ein Fonds, der die Themen „Nachhaltigkeit“ und „Rendite“ verbindet. Der Begriff „Impact“ (zu deutsch – „Wirkung“) beschreibt den Ansatz, einen „positiven und messbaren“ Beitrag zur Erreichung vor allem ökologischer Ziele. Impact-Fonds unterscheiden sich dabei grundlegend von nicht-nachhaltigen Fonds und ESG-Fonds.

  • Nicht nachhaltige Fonds: haben auf Produktebene keine definierten ESG-Ziele oder -Strategien;
  • ESG-Strategiefonds: beziehen ESG-Erwägungen durch Exklusionskriterien in Anlageentscheidungen ein;
  • Impact-Fonds: streben die Erreichung konkreter ESG-Ziele an, insbesondere mit Fokus auf ökologische Ziele, und berichten über erzielte und messbare Wirkung.

Was zeichnet einen Impact-Fonds aus?

Impact-Fonds setzen sich konkrete Ziele. Etwa die Abschwächung des Klimawandels. Voraussetzungen für diese Investments sind:

  • ein positives, messbares Ergebnis – wie die Vermeidung von CO₂-Emission
  • keine Schädigung anderer ökologischer Ziele (etwa Schutz eines Ökosystems)
  • soziale Mindestanforderungen (z. B. Leitprinzipien zu Menschenrechten)
  • technische Prüfkriterien sowie Messung und Report des Ökobeitrags

Was ist ein Impact-Ziel?

Impact-Ziel des klimaVest ist es, eine CO₂-Vermeidung von circa 3,5 Tonnen pro Jahr pro 10.000 Euro Investment (Eigenkapital und Fremdkapital) zu erreichen. Diese Ziel ist ein SOLL-Wert und kann natürlich über- als auch unterschritten werden kann.

Sind Impact Fonds nicht nur für Institutionelle Anleger zugänglich?

Impact Fonds sind bisher vorrangig institutionellen Investoren vorbehalten und nicht für Privatanleger zugänglich. klimaVest ist einer der ersten Fonds, der ausdrücklich für Privatanleger aufgelegt wird und damit diese Assetklasse für viele zugänglich macht.

Impact Investments sind häufig langfristig (das bedeutet, dass der Anlagehorizont fünf, eher zehn Jahre sein sollte) orientiert, da sie z.B. in Anlagen zur Energieerzeugung investieren, die eine lange Laufzeit haben. Das erzeugt auf beiden Seiten des Investments Schutzbedürftigkeit: Die Investitionsobjekte müssen davor geschützt werden, dass das Anlegergeld plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht. Die Anleger dagegen müssen davor geschützt werden, dass sie in eine Notsituation geraten, da sie an ihr langfristig investiertes Geld nicht herankommen.

Um beide Seiten planbares Handeln zu ermöglichen, hat die Europäische Union seit dem Jahr 2015 die Möglichkeit geschaffen, einen ELTIF aufzulegen. Der „European Long Term Investment Fonds“ schafft durch genaue Regelung die Voraussetzungen, dass das Geld von Privatanlegern für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen, die insbesondere für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels notwendig sind, zur Verfügung stehen kann.

Welche Rolle spielt klimaVest für Privatanleger?

Für Privatanleger ermöglicht der klimaVest im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagegrenzen eine neue, sinnvolle Verbreiterung der Anlagebasis im Wertpapierdepot mit attraktiven, risiko-adjustierte Renditen bei gleichzeitigem positiven und messbaren Nachhaltigkeits-Beitrag:

  • Impact-Fonds1 für Privatanleger: klimaVest ist einer der ersten Sachwert-Fonds im europäischen Umfeld, der für Privatanleger zugänglich ist und als Impact Fonds die beiden Ziele „attraktive risiko-adjustierte Rendite“* und „positiven, messbaren Nachhaltigkeitsbeitrag“ vereint.
  • Attraktive Rendite: klimaVest strebt 2024 eine Zielrendite von durchschnittlich 3,5 – 4,5 %* an. Ausschüttungen erfolgen jährlich. Aufgrund seines Charakters als schwerpunktmäßig in Sachwerte investierenden Fonds wird klimaVest voraussichtlich eine relativ geringe Korrelation mit anderen Asset-Klassen (z.B. Aktienfonds, ETFs) aufweisen und eignet sich somit als Baustein zur Risikodiversifizierung im Portfolio des Anlegers.
  • Voraussichtlich stabile Erträge durch Sachwerte: klimaVest investiert in Sachwerte, die meist langfristig vertraglich festgelegte stabile Erträge erwirtschaften. Dazu gehören sogenannte „Feed-In-Tarifs“ (kurz: FiT, englisch für Einspeisevergütung) mit häufig 15 bis 20 Jahren staatlich garantierter Vergütung oder „Power Purchase Agreements“ (kurz: PPA, englisch für Langfristige Energieabnahmeverträge), mit welcher sich einzelne Großverbraucher auf die Abnahme von Energie verpflichten, mit häufig 5 bis 15 Jahren Vertragssicherheit.  Damit ermöglicht der Fonds Zugang zu soliden und schwankungsarmen langfristigen Erträgen – allerdings immer abhängig vom Wind und der Sonne.

*Berechnet nach BVI-Methode (ohne Ausgabeaufschlag, Ausschüttung sofort wieder angelegt). Aussagen zur Zielrendite und zur geplanten Gewinnausschüttung lassen nicht auf zukünftige Renditen schließen.

Wie ist der Zielmarkt definiert?

klimaVest richtet sich an Anleger, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung/Vermögensoptimierung verfolgen. Der Anleger möchte an den Ergebnissen aus dem Betrieb und der Vermietung sowie an den Erlösen aus potentiellen Verkäufen von Infrastrukturanlagen partizipieren und dabei einen positiven, messbaren Beitrag zur Erreichung ökologisch nachhaltiger Ziele im Sinne der EU-Taxonomie leisten. Der Anleger sollte einen langfristigen Anlagehorizont haben, empfohlen wird eine Anlagedauer von mehr als 5 Jahren. klimaVest fällt bei der Risikobewertung auf einer Skala von 1 (sicherheitsorientiert; sehr geringe bis geringe Renditeerwartung) bis 7 (sehr risikobereit; höchste Renditeerwartung) in die Risikoklasse 1. Der Anleger könnte einen finanziellen Verlust seines eingesetzten Kapitals tragen – die Möglichkeit eines Totalverlustes wird auf Fondsebene durch die Streuung auf verschiedene Infrastrukturanlagen und die Beschränkung der Kreditaufnahme insgesamt begrenzt, kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Fonds richtet sich an Anleger mit erweiterten Kenntnissen und/oder Erfahrungen mit Anlagen in Fonds, die in Sachwerte investieren. klimaVest richtet sich nicht an Anleger mit einem Anlagehorizont von unter 24 Monaten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtunterlagen erhalten Sie hier.

 

Welche Verkaufsunterlagen und Informationen sind verfügbar?

Es stehen zur Verfügung:

  • Informationsmemorandum (Verkaufsprospekt);
  • Basisinformationsblatt;
  • Reporting in Form eines Halbjahres- und Jahresberichtes.

Die aktuelle Version erhalten Sie hier

 

Können auch internationale Anleger investieren?

klimaVest hat als Luxemburger ELTIF einen „EU-Pass“. Er soll aber hauptsächlich in Deutschland vertrieben werden. Eine Registrierung für den Vertrieb in anderen EU-Ländern ist aktuell nicht geplant. US-Personen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Wer kann anlegen und gibt es besondere Voraussetzungen?

Für Privatanleger und semiprofessionelle Anleger nach dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) § 1 Abs. 19 Nr. 31 (Privatanleger) und Nr.33 (Semiprofessionelle Anleger) KAGB gilt:

  • Eine Anlageberatung (d.h. Angemessenheitsprüfung und Geeignetheitsprüfung) muss durchgeführt worden sein
  • Das Mindestinvestitionssumme beträgt  10.000 EUR
  • Die Investition in klimaVest stellt maximal 10 Prozent des investierbaren Vermögens dar (diese Bedingung entfällt bei Anlegern mit >500.000 EUR investierbarem Vermögen);
  • US-Personen sind ausgeschlossen.

Diese gelten nach Luxemburger Recht als „Kleinanleger“
Für Professionelle Anleger nach § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB („Großanlager“ nach Luxemburger Recht) gelten keine besonderen Anlagebedingungen. Allerdings sind auch hier US-Personen ausgeschlossen.

 

An wen richtet sich klimaVest?

Die Anteile des Fonds werden an professionelle Anleger, semiprofessionelle Anleger und Privatanleger im Sinne des § 1  Abs. 19 Nr. 31, 32 und 33 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“), die die Voraussetzungen eines Qualifizierten Anlegers erfüllen, vertrieben.
US-Personen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Was sind die wesentlichen Argumente für ein Investment in klimaVest?

  • Verbindung von „Rendite“ und „Nachhaltigkeit“: klimaVest ist einer der ersten Sachwert-Fonds im europäischen Umfeld, der für Privatanleger zugänglich ist und als Impact Fonds die beiden Ziele „attraktive risiko-adjustierte Rendite“ und „positiven, messbaren Nachhaltigkeitsbeitrag“ vereint, indem er einen positiven, messbaren Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen im Sinne der EU-Taxonomie-VErordnung leistet, insbesondere für den Klimaschutz ("climate change mitigation") und der Anpassung an den Klimawandel ("climate change adoption")
  • Stabile Cash Flows: klimaVest strebt eine Zielrendite von durchschnittlich 3,5 – 4,5 %*, bei regelmäßigen, jährlichen Ausschüttungen für das Kalenderjahr 2024 an.
  • Liquide Anteile: Anteile werden börsentäglich ausgegeben und können vorbehaltlich weniger Beschränkungen frei übertragen werden.
  • Baustein zur Risikodiversifikation / geringe Korrelation mit anderen Asset-Klassen: Energie und Infrastruktur sind im aktuellen Umfeld nicht im Zentrum der Turbulenzen, von denen die Aktienmärkte und Ölpreise erfasst wurden. Sie weisen eine geringe Korrelation mit den klassischen Assetklassen wie Aktien und Renten auf und ermöglichen so eine höhere Diversifikation im Portfolio.
  • Sachwerte: klimaVest investiert in Sachwerte. Diese schließen Grundstücke oder langfristige Pachtverträge sowie technische Anlagen und Maschinen ein, sind somit „greifbar“.
  • Exklusivität: klimaVest investiert in Assets, die bisher vorrangig institutionellen Investoren vorbehalten und für Privatanleger in risikodiversifizierter Form zugänglich sind.
  • Erfahrenes Team: Die Commerz Real Gruppe hat über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Erneuerbare Energien und Infrastruktur und hat bisher ein Transaktionsvolumen von über 7 Mrd. EUR realisiert. Im Durchschnitt hat die Commerz Real eine Ausschüttung von 100 Prozent gemessen am Ausschüttungsziel erreicht.

*Berechnet nach BVI-Methode (ohne Ausgabeaufschlag, Ausschüttung sofort wieder angelegt). Aussagen zur Zielrendite und zur geplanten Gewinnausschüttung lassen nicht auf zukünftige Renditen schließen.

Was ist das Anlageziel von klimaVest?

Anlageziel des Fonds ist es, für die Anleger attraktive risikoadjustierte Renditen aus langfristigen Anlagen im Sinne der ELTIF-Verordnung zu erzielen und dabei einen positiven messbaren Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu leisten, insbesondere dem Klimaschutz („climate change mitigation“) und der Anpassung an den Klimawandel („climate change adaption“). Der Fonds ist bestrebt, durch die Verfolgung seines Anlageziels zur Erreichung der langfristigen Begrenzung der Erderwärmung gemäß der Ziele des Übereinkommens von Paris der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen von 2015 beizutragen. Dieser Fonds hat nachhaltige Anlagen im Sinne von Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung zum Ziel. Der Fonds qualifiziert als Produkt gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Offenlegungsverordnung. Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitsoffenlegungen sind im Anhang I „Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ zu finden.

ES KANN NICHT GARANTIERT WERDEN, DASS DIE ANLAGEZIELE DES FONDS ERREICHT WERDEN. DIE ANLAGEERGEBNISSE KÖNNEN IM LAUFE DER ZEIT ERHEBLICH VARIIEREN.

Welche Anlagepolitik verfolgt klimaVest?

Die Anlagestrategie des Fonds besteht im Wesentlichen darin, im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Anforderungen die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen oder Emittenten zu erlangen. Indem der Fonds Finanzierungsmittel dauerhafter Natur für solche Unternehmen bereitstellt, trägt er zur Finanzierung der Realwirtschaft der Europäischen Union bei.

Der Fonds wird – neben seinen Liquiditätsanlagen – ausschließlich in Vermögenswerte und Unternehmen im Infrastruktursektor investieren.

Der Fonds wird innerhalb der in der ELTIF-Verordnung festgelegten Grenzen vorrangig in ökologisch nachhaltige Vermögenswerte investieren. Der AIFM beabsichtigt sicherzustellen, dass es sich bei mindestens 75 Prozent des in Anlagevermögenswerte investierten Kapitals des Fonds um ökologisch nachhaltige Vermögenswerte handelt. Hierdurch finanziert er Wirtschaftstätigkeiten, die einen positiven und messbaren Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen im Sinne der Taxonomie-Verordnung leisten. Um einen positiven messbaren Beitrag zur Erreichung von den Umweltzielen, insbesondere Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, zu leisten, sind die nachhaltigen Investitionen des Fonds ausschließlich Taxonomie-Konforme Investitionen. Somit stützt sich der Fonds, unter anderem, auf die verbindlichen Elemente der technischen Screening-Kriterien der Taxonomie Verordnung um einen Beitrag der nachhaltigen Investitionen zur Erreichung der Umweltziele zu gewährleisten. Da der Fonds EU-Taxonomie-Konforme Investitionen unternimmt, werden alle nachhaltige Investitionen des Fonds (i) weniger als 100 Gramm CO₂e pro Kilowattstunde ausstoßen oder (ii) sie sind direkt mit Stromerzeugung verbunden, durch die weniger als 100 Gramm CO₂e pro Kilowattstunde ausgestoßen wird und (iii) die technischen Screening-Kriterien der Taxonomie Verordnung für die Umweltziele des Klimaschutzes oder der Anpassung an den Klimawandel erfüllen. Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitsoffenlegungen sind im Anhang I „Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ zu finden.

In wie viele Assets hat der Fonds bereits investiert?

Die aktuelle Zahl der Assets sowie die Beschreibungen der Assets finden Sie hier.

Wie werden die Investments bewertet?

Der Bewertungsturnus ist mindestens quartalsweise. Bewertungen erfolgen außerdem:

  • vor Ankauf eines Assets;
  • vor Verkauf eines Assets;
  • jederzeit, sofern nach Auffassung der Commerz Real Fund Management S.à r.l. als AIFM des klimaVest der zuletzt ermittelte Wert auf Grund von Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren nicht mehr sachgerecht ist.

Das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellte Wertgutachten wird von dem Bewertungsausschuss der Commerz Real Fund Management S.à r.l. plausibilisiert und validiert und als Grundlage für die interne Bewertung des Vermögensgegenstandes herangezogen. Anschließend erfolgt vom Bewertungsausschuss eine Festlegung des Wertes des Vermögensgegenstandes.

Investiert der Fonds ausschließlich in Sachwerte?

Der Fonds investiert in Übereinstimmung mit der ELTIF-Verordnung in Anlagevermögenswerte, die sich dem Infrastruktursektor zuordnen:

  1. direkte Beteiligungen oder indirekte Beteiligungen über nicht börsennotierte Unternehmen an einzelnen Sachwerten im Wert von mindestens 10 Millionen Euro Dabei sind mehrstöckige Strukturen zulässig;
  2. Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Instrumente (einschließlich nachrangige Forderungen und nachrangige partiarische Darlehen);
  3. andere Unternehmensfinanzierungsinstrumente (das heißt Gesellschafterdarlehen);
  4. direkte oder indirekte Beteiligungen an Unternehmen, die die Übernahme persönlicher Haftung für Gesellschaften, an denen der Fonds direkt oder indirekt beteiligt ist, zum Gegenstand haben;
  5. Schuldtitel und Kredite, einschließlich in Form von privaten und öffentlichen Projektanleihen (etwa Wandelanleihen), Null-Coupon-Anleihen, Schuldverschreibungen, privaten oder syndizierten vorrangig besicherten Projektdarlehen, kurzfristigen Kreditlinien oder Überbrückungskrediten, Mezzanine-Darlehen;
  6. Beteiligungen an vom AIFM, von der Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Deutschland, oder von anderen Alternative Investment Fund Managern der Commerz-Real-Gruppe verwalteten Zielfonds, die als ELTIF, EuVECA oder EuSEF qualifizieren.

Bei den unter (1) genannten indirekten Beteiligungen sowie allen unter (2) bis (5) aufgelisteten Anlagen muss es sich um Investitionen in Qualifizierte Portfoliounternehmen im Sinne der ELTIF-Verordnung handeln.

Indirekte Beteiligungen über Qualifizierte Portfoliounternehmen, die als Finanzunternehmen qualifizieren, erfolgen nur, wenn (1) diese als Tochterunternehmen im Sinne des Art. 2 Nr. 10 der EU-Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 qualifizieren oder (2) gewährleistet ist, dass die Verwahrstelle ihre Verwahrpflichten auf Basis des Look-Through-Ansatzes erfüllen kann.

Darüber hinaus kann der Fonds Liquiditätsanlagen tätigen. Hierbei muss es sich um liquide Mittel im Sinne von Artikel 9 (1) b) der ELTIF-Verordnung handeln.

 

Wie werden die Investmentkriterien in der Praxis umgesetzt?

Nachhaltigkeitsrisiken werden auf folgende Weise in die Investitionsentscheidungen des AIFM für den Fonds integriert:

(1) Der Anlageberater prüft potenzielle Investitionen anhand seines dreistufigen sogenannten „RSF-Rahmens“, der Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, und erstellt einen RSF-Bericht;

(2) Das Investmentkommitee berücksichtigt den RSF-Bericht bei Anlageempfehlungen;

(3) Der AIFM berücksichtigt den RSF-Bericht bei seinen Anlageentscheidungen.

Der sogenannte „RSF-Rahmen“ des Anlageberaters orientiert sich an (1) den Parametern einer marktgerechten und risikoadäquaten Rendite („return parameters“), (2) den Parametern eines messbaren positiven Beitrags zur Erreichung eines ökologischen Ziels („sustainability parameters“) und (3) der Erfüllung bestimmter formaler Kriterien („formal parameters“).

Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsrisiken und die mit Anlagen in ESG-Strategien verbundenen Risiken von dem Risikomanagementverfahren des AIFM berücksichtigt.

Welche Vorteile ergeben sich aus der Investition in diese Assets für Investoren?

  • Sachwerte: klimaVest tätigt Investitionen vornehmlich  in Sachwerte. Diese schließen Grundstücke sowie technische Anlagen und Maschinen ein, sind somit „greifbar“ und als Asset-Klasse („real assets“) in dieser Hinsicht am ehesten mit Immobilien zu vergleichen.
  • Attraktive Renditen: Investments wie in klimaVest bieten stabile Renditen mit durchschnittlich 3,5 – 4,5 % nach BVI-Methode in 2023*. Diese Renditen werden über „laufenden Cash Flow“, also operatives Einkommen generiert und sind daher nicht oder nur in geringem Maße vom Residualwert des Investments abhängig.
  • Geringe Korrelation mit anderen Asset-Klassen: Die Bewertung von Sachwerten orientiert sich an den nachhaltig erzielbaren Erträgen und ist somit vor starken kurzfristigen Schwankungen weitgehend geschützt.
  • Langfristige und stabile Dividenden: Da Investments beispielsweise durch Fix-Preise / Feed-In Tarifs (Gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung mit 15-20 Jahren Laufzeit) oder Power Purchase Agreements (Abnahmeverträge mit Großabnehmern mit bis zu 5-15 Jahren Laufzeit) langfristige Erträge sichern, ergeben sich für den Anleger stabile und vorhersehbare Renditen.

*Aussagen zur Zielrendite und zur geplanten Gewinnausschüttung sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Welche Vorteile haben Investments in Anlagen für Erneuerbare Energien?

 
  • Hohe Markteintrittsbarrieren / wenig „neue Konkurrenz“: Die Zahl der Anlagen zur Energieerzeugung (Windparks, Solaranlagen etc.) ist stark limitiert und durch Planungsauflagen begrenzt. Die Zeit von der Konzeption über Planung bis zur Fertigstellung beträgt in der Regel 5-10 Jahre. Daher sind die existierenden Anlagen, in die klimaVest investiert, vor neu auftauchender Konkurrenz „geschützt“ und etwaige konkurrierende Anlagen, die sich in Planung befinden, können beim Einkauf bzw. beim Akquisitionspreis berücksichtigt werden.
  • Hohe Skaleneffekte und geringe Betriebskosten: klimaVest investiert vor allem in größere Parks und Portfolios ab einer Nennleistung von 50 MW, vereinzelt auch in kleinere Parks und Portfolios, um eine ausreichende Diversifikation sowohl regional als auch technisch darzustellen. Die Mindestgröße hierfür wäre hier eine Nennleistung von 15 MW je Park bzw. Portfolio. Große Parks zeichnen sich durch niedrige Betriebskosten im Verhältnis zur Stromkapazität aus. Dies wiederum führt zu höheren Betriebsmargen und damit höheren Ausschüttungen an die Anleger als bei kleineren Parks. Diese Sachanlagen bzw. größeren Anlagen sind im aktuellen Marktumfeld institutionellen Investoren vorbehalten und für Privatanleger nicht zugänglich.
  • Langfristig stabile Nachfrage: Die Nachfrage nach Elektrizität ist aus historischer Sicht relativ stabil, da das angefragte Stromvolumen durch Endverbraucher (Privathaushalte, Firmen, Industrie, Transport) gesamtwirtschaftlich gesehen wenig fluktuiert. Der Strombedarf steigt langfristig und stetig. Dies ergibt weitere Preissicherheit beim Verkauf von Strom.
  • Langfristige Cash Flows: Strom wird verkauft (a) über ein staatlich reguliertes Vergütungssystem zu einem Fix-Preis (Feed-In Tariff mit 15-20 Jahre Laufzeit); (b) an bonitätsstarke Firmen (z.B. Statkraft, Amazon, Apple) über 5-15 Jahre laufende Power-Purchase-Agreements; oder (c) im Strommarkt ("spot market"). Dadurch ergeben sich langfristig planbare und stabile Cash Flows mit geringem Ausfallrisiko

In welche Sektoren wird der Fonds investieren?

Die Vermögenswerte des Fonds leisten einen Beitrag insbesondere zum Klimaschutz („climate change mitigation“) und der Anpassung an den Klimawandel („climate change adaption“). Hierbei fokussiert sich der Fonds auf wirtschaftliche Aktivitäten, die einen Beitrag zum Übergang zu einer CO₂-armen, nachhaltigen Wirtschaft leisten, unter anderem:

  1. Energieerzeugung, die aus erneuerbaren Energiequellen stammt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf land- und seeseitige Windkraftwerke, Solarkraftwerke, Wasserkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung von Bioenergie und geothermischer Energie;
  2. Energieübertragung und Energiespeicherung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stromversorgungssysteme (Stromnetze und Umspannwerke), Gasnetze und Fernwärmenetze, Energieinfrastrukturen in Speichertechnik und andere Energietechnologien;
  3. saubere(r), sichere(r) und vernetzte(r) Verkehr, Transport und Mobilität, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Stromtankstellen, Elektromobilität in Form von Elektroautos, Pedelecs, Elektrolastkraftwagen, Batteriebussen, Schienen- und Nahverkehrssystemen; und/oder
  4. weitere Infrastrukturanlagen und andere Vermögenswerte, die einen positiven und messbaren Beitrag zur Erreichung ökologisch nachhaltiger Ziele im Sinne der Taxonomie-Verordnung leisten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ökologische Land-, Forst- und Agrarwirtschaft sowie Recyclinganlagen.

Der Fonds kann Ökologisch Nachhaltige Vermögenswerte in jedem Entwicklungsstadium tätigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ökologisch Nachhaltige Vermögenswerte, die sich in der Entwicklung oder in der Planung befinden, bestehende Ökologisch Nachhaltige Vermögenswerte oder Ökologisch Nachhaltige Vermögenswerte, die restrukturiert werden sollen. Darüber hinaus darf der Fonds in Ökologisch Nachhaltige Vermögenswerte investieren, die gegebenenfalls nicht primär renditeorientiert sind

 

Wie funktioniert der Markt für Erneuerbare Energien?

  1. Spezialisierte Projektentwickler (z.B. UKA, WPD) oder Energieunternehmen (z.B. ENBW) entwickeln und bauen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Windpark, Photovoltaik, Wasserkraft etc.);
  2. klimaVest* erwirbt oder finanziert die Entwicklung der Anlage (Projektentwicklung) überwiegend inklusive Grundstück oder Pachtvertrag; klimaVest betreibt die Anlage oder lagert den operativen Betrieb an einen erfahrenen Betreiber aus;
  3. Strom wird verkauft (a) über ein staatlich reguliertes Vergütungssystem zu einem Fix-Preis (Deutscher EEG*) mit 15-20 Jahre Laufzeit; (b) an bonitätsstarke Firmen im Rahmen sog. Power Power-Purchase-Agreements (PPA) mit 5-15 Jahren Laufzeit; oder (c) im Strommarkt (Spotmarkt).
  4. Emissionsfrei erzeugter Strom wird ins Stromnetz und Energiespeicheranlagen eingespeist
  5. Beim Endverbraucher wir CO₂-neutraler** Strom verbraucht – für Haushalte, Elektromobilität, Gewerbebetriebe etc.
  6. klimaVest-Investoren profitieren von Fondsrenditen

* Beim EEG 2017 handelt es sich um eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, weitere Informationen unter https://www.erneuerbare-energien.de

** Unter Annahme, dass die Vorketten-Emissionen (z.B. aus Rohstoffen und Konstruktion) nicht dem Endverbraucher zugerechnet werden

Welche Investmentkriterien werden angewandt?

Die Commerz Real hat den „RSF-Rahmen“ entwickelt, mit dem Investments auf ihr Renditepotential, ihre Nachhaltigkeit sowie auf formale Kriterien geprüft werden:

  1. „Return Parameters“: Investments sollen durchschnittlich 3,5 – 4,5 % nach BVI-Methode in 2023* Zielrendite erwirtschaften
  2. Sustainability Parameters“: Investments müssen positiv und messbar zur Erreichung eines ökologischen Ziels beitragen (CO₂-Vermeidung);
  3. „Formal Parameters“: Investments müssen formale Kriterien erfüllen, beispielsweise hinsichtlich zulässiger Länder.

Jeder dieser Parameter wird hinsichtlich 3 Arten von Kriterien überprüft:

  1. „Aussschlusskriterien“: Investments sind nicht zulässig, wenn sie mit einem Ausschlusskriterium (z.B. einer Sanktionsliste) verbunden sind;
  2. „Minimalkriterium“: Investments sollten diesen Minimalkriterien entsprechen (z.B. Mindestinvestitionsvolumen);
  3. „Optimalkriterien“: Optionale und ambitionierte Zielsetzungen, die über Minimalkriterien hinausgehen, z.B. extrem lange Einspeisungsverträge.

Durch dieses Vorgehen werden Investments identifiziert, die sowohl attraktive risiko-adjustierte Renditen liefern, als auch einen positiven und messbaren Beitrag zu ökologischen Zielen leisten, bei gleichzeitiger Einhaltung formaler Kriterien.

*Aussagen zur Zielrendite und zur geplanten Gewinnausschüttung sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Welche Erfahrungen hat die Commerz Real Gruppe im Bereich Erneuerbare Energien?

Mit dem Erwerb des Gasnetzes Leipzig begann die Commerz Real Gruppe im Jahr 1995 ihre Investition im Bereich Infrastruktur. Seitdem hat die Commerz Real Gruppe 80 Projekte mit einem Gesamttransaktionsvolumen von rund €4,9 Mrd. realisiert. Seit 2009 konnten die Assets under Management im Bereich Infrastruktur um knapp €3 Mrd. gesteigert werden.

Im Bereich Erneuerbare Energien blickt die Commerz Real Gruppe zurück auf 20 Jahre Erfahrung aus der Realisierung von insgesamt 63 Projekten mit rund 1 Gigawatt Nennleistung. Hierzu zählen 50 Freiflächen-Solarkraftwerke mit 380 MW, 12 Onshore Windparks mit 170 MW und der Offshore Windpark Veja Mate mit 402 MW Nennleistung. Das Investitionsvolumen beträgt ca. € 1,8 Mrd.

Nachhaltigkeit

In Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte werden durch das Gesamtportfolio an Erneuerbaren Energien unter Verwaltung der Commerz Real Gruppe rund 2,6 Millionen CO₂-arme Megawattstunden pro Jahr produziert. Die hierdurch vermiedene Menge an CO₂ pro Jahr beträgt circa 1,5 Millionen Tonnen. Mit der produzierten Energie werden circa 869.000 Haushalte umweltfreundlich versorgt. (Stand 2020)

Leuchtturmprojekte

Solarkraftwerk Templin/Brandenburg mit 205 Millionen Euro Assets under Management:

  • Neubau eines der größten Solarkraftwerke Europas mit 128 MWp Nennleistung
  • Dünnschicht Solarkraftwerrek mit 1,5 Millionen Photovoltaikmodulen von First Solar und 114 Wechselrichtern von SMA
  • Flächengröße 210 Hektar
  • Auszahlungs-Performance 2013 bis 2018: 12 Prozent über Prognose

Offshore-Windpark Vejà Mate mit 655 Millionen Euro Assets under Management:

  • Bestandspark mit 67 SIEMENS Windkraftanlagen mit insgesamt 402 MW Nennleistung
  • Standort 95 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum
  • 1,8 Millionen Megawattstunden mit rund 1 Millionen Tonnen CO₂-Vermeidung
  • Größter Anteilseigner mit 27,2 Prozent Beteiligung

Zielerreichung

Die Zielerreichung gemessen anhand des Soll-/Ist-Vergleichs der Auszahlungen beträgt durchschnittlich 100 Prozent (1995-2019).

Energienetze

Im Bereich der Energienetze setzte die Commerz Real Gruppe bis heute ein Transaktionsvolumen von €1,3 Mrd. um. Hervorzuheben ist der Erwerb von rund 75 Prozent der Anteile am größten Stromnetzbetreiber in Deutschland mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als €1,0 Mrd. Weitere Kapitalerhöhungen zum Ausbau der Nord/Süd-Stromstraßen im Rahmen der Energiewende sind in Vorbereitung. Die Zielerreichung gemessen anhand des Soll-/Ist-Vergleichs Auszahlungen beträgt 102 Prozent.

Wer ist als Wirtschaftsprüfer beauftragt?

KPMG Luxembourg S.A.

Wie werden Investmententscheidungen getroffen?

Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds (die Commerz Real Fund Management S.à r.l.) verwaltet das Vermögen des Fonds im eigenen Namen, jedoch ausschließlich im Interesse und für Rechnung der Anteilinhaber. Zur Verwaltungsaufgabe zählt u.a. das Portfoliomanagement des Fonds. Bei den in diesem Rahmen zu treffenden Anlageentscheidungen wird die Verwaltungsgesellschaft durch ein Investmentkomitee unterstützt, das die Verwaltungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsthemen eingerichtet hat. Die Sitzungen des Investmentkomitees finden wöchentlich statt. Das Investmentkomitee besteht aus Mitgliedern des Portfoliomanagement-Teams der Verwaltungsgesellschaft sowie aus Experten des Anlageberaters (der Commerz Real AG), die sich insbesondere mit ESG- und Nachhaltigkeitsfragen befassen.

Die Empfehlungen des Investmentkomitees sind für die Verwaltungsgesellschaft nicht bindend. Die Verwaltungsgesellschaft behält bei den Anlageentscheidungen ihr volles Ermessen und bleibt allein für das Portfoliomanagement des Fonds verantwortlich.

Wer ist der Anlageberater und was sind seine Aufgaben?

Die Verwaltungsgesellschaft (die Commerz Real Fund Management S.à r.l.) hat die Commerz Real AG, eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Friedrichstraße 25, 65185 Wiesbaden, Deutschland, zum Anlageberater des Fonds bestellt. Der Anlageberater darf keine Anlageentscheidungen treffen.

Der Anlageberater ist für die Beratung des AIFM unter anderem im Hinblick auf Folgendes zuständig:

  1. Verwaltung der vom Fonds direkt und indirekt gehaltenen nachhaltigen Vermögenswerte beziehungsweise Gesellschaften mit nachhaltigen Vermögenswerten im Einklang mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen, sowie der ELTIF-Verordnung;
  2. Identifizierung und Analyse von potenziellen Investments;
  3. Identifizierung und Analyse von Desinvestitionsmöglichkeiten;
  4. angemessene Dokumentation der Wertentwicklung und Risikofaktoren der Investments;
  5. Beratung und Empfehlungen gegenüber dem AIFM in Bezug auf Leasing, das operative Geschäft, Verbesserungen in Bezug auf Kapitalmaßnahmen, Finanzierung, Refinanzierung von Anlagen und Beratung des AIFM in Bezug auf die Vermögensverwaltung;
  6. Unterstützung bei der Berechnung des Nettoinventarwerts;
  7. Beratung und Empfehlungen gegenüber dem AIFM in Bezug auf die EU-Taxonomie-Verordnung sowie die Offenlegungsverordnung; und
  8. Koordination der technischen Prüfung und Berichterstattung, wie die Vermögensgegenstände in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investiert werden, einschließlich des Anteils dieser Anlagen am Gesamtportfolio und unter Berücksichtigung der Anforderungen der Taxonomie-Verordnung sowie der Offenlegungsverordnung.

Wie wird der Fonds verwaltet?

Der Rat der Gesamtgeschäftsführung der Commerz Real Fund Management S.à r.l. ist für Maßnahmen und Entscheidungen zuständig, die das Portfoliomanagement verwalteter AIF betreffen. Dies gilt insbesondere für relevante Sachverhalte des Portfoliomanagements, welche die Geschäftstätigkeit eines verwalteten AIF maßgeblich beeinflussen.

Rat der Geschäftsführung

Als Luxemburger Gesellschaft mit beschränkter Haftung verfügt die Commerz Real Fund Management S.à r.l. über einen Rat der Geschäftsführung. Mitglieder sind:

  • Dirk Holz (Portfolio Management)
  • Desiree Eklund (Compliance & Risk Management)
  • Tim Buchwald (Operations & Valuation)
  • Detlef Koppenhagen
  • Victoria Núñez Francisco
  • Christian Horf

Conducting Officer

  • Stefan Schwickerath − verantwortlich für Legal
  • Desiree Eklund − verantwortlich für Risikomanagement
  • Tim Buchwald − verantwortlich für Operations & Valuation
  • Dirk Holz − verantwortlich für Portfoliomanagement

Fondsmanager

  • Timo Werner – verantwortlich für Fondsmanagement.

Portfolio- und Fund-Management

Kerntätigkeiten des Portfolio- und Fondsmanagement umfassen:

  • rollierende Planung des Fonds;
  • Vorbereitung von Entscheidungen über An- und Verkäufe gemäß dems Investitionsprozesses;
  • laufende Portfoliooptimierung z.B. durch Verhandlung und Abschluss von Nutzungsverträgen;
  • Liquiditätsmanagement;
  • technisches Asset Management (Auswahl, Beauftragung und das Controlling externer Dienstleister wie Property Manager, Facility Manager und Techniker zur Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten);
  • Freigabe von budgetierten Mitteln zur Bewirtschaftung der Fonds-Assets;
  • Zins- und Währungsmanagement;
  • Prüfung sämtlicher Ausschüttungsvoraussetzungen und Ausschüttungsfreigabe;
  • Reporting.

Risikomanagement

Die operative Verantwortlichkeit für das Risikomanagement verwalteter AIF liegt beim für das Risikomanagement zuständigen Conducting Officer der Commerz Real Fund Management S.à r.l. Dieser verfügt über die notwendigen Befugnisse und über Zugang zu allen relevanten Informationen, die zur Erfüllung der in Artikel 39 Absatz 1 der Delegierte Verordnung (EU) vorgesehenen Aufgaben erforderlich sind.

Neben Risikomanagement relevanten Tätigkeiten zum An- und Verkauf sowie der Finanzierung von Vermögensgegenständen umfasst das Aufgabenspektrum des Conducting Officers für das Risikomanagement auch Tätigkeiten der laufenden Portfoliooptimierung, des Finanzierungs- und Liquiditätsmanagements sowie des Bewertungsmanagements. Hierzu gehört auch die Auswahl, Beauftragung und das Controlling externer Sachverständiger. Der Risikomanagementprozess besteht aus den einzelnen Phasen Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -bewältigung, Überwachung, Kommunikation und Dokumentation.

Das Risikomanagement der Commerz Real Fund Management S.à r.l. wird durch den Bereich Risikomanagement-Anlageprodukte der Commerz Real-Gruppe bedarfsweise unterstützt. Dieser wird durch die Commerz Real Fund Management S.à r.l. unter anderem bei dem Management der Risiken bei Neu- und Bestandsengagements, der Durchführung der Bewertung von Neu- und Bestands-Assets und der Überwachung des Risikovorsorgeprozesses einbezogen. Bei dem Risikocontrolling erfolgt ebenfalls bedarfsweise eine unterstützende Einbindung.

Welche Laufzeit hat der Fonds?

Der Fonds hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. August 2070. Die Laufzeit kann von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem alleinigen Ermessen nochmal um 2 (zwei) mal 5 (fünf) Jahre verlängert werden. Eine Verlängerung wird den Anlegern unverzüglich mitgeteilt.

Wie ist die Fondsmanagementgesellschaft kapitalisiert?

Das Eigenkapital der Commerz Real Fund Management S.à r.l. ist auf 2.250.000 Euro festgelegt und in 1.250 Gesellschaftsanteile mit einem Nominal-Wert von 1.800,00 Euro je Anteil aufgeteilt. Zusätzlich hat die Commerz Real AG als alleinige Gesellschafterin 8.000.000 Euro in die Eigenkapitalrücklage eingezahlt.

Wo ist der Fonds ansässig?

Verwaltungsgesellschaft und Alternative Investment Fund Manager des Fonds ist die Commerz Real Fund Management S.à r.l. in 8 Rue Albert Borschette, Gebäude C, L-1246 Luxemburg, Luxemburg; R.C.S. Luxemburg Section B, No. 189.252, Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (“CSSF”).

Wie wird Nachhaltigkeit der Assets gemessen?

Wie nachhaltig ist die Commerz Real?

„Wir schaffen nachhaltige Lebenswelten, die begeistern. Erfolg durch Verantwortung“ – dieser Unternehmenszweck ist handlungsleitend für alles Tun der Commerz Real Gruppe.

Die Commerz Real versteht sich als nachhaltiger digitaler Asset Manager. Mit digitalen Anlageprodukten und nachhaltigen Sachwerten verbindet die Commerz Real Menschen, gibt ihnen ein Zuhause, eröffnet Perspektiven und erzeugt Energie. So gestalten wir die nachhaltige Welt von morgen. Diese Überzeugung ist für uns die Grundlage unserer Verantwortung und unseres Erfolgs.

Wie können Anleger ihren Nachhaltigkeitsbeitrag nachvollziehen?

Welche regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt der Fonds?

Der Fonds ist ein „Impact Fonds“, entspricht also entsprechenden Rahmenbedingungen der EU-Taxonomie und der EU- Offenlegungsverordnung (Art. 9) für nachhaltige Investments.

Wie beurteilt der Fonds, ob Investments nachhaltig sind?

Die Beurteilung, ob Investments nachhaltig sind, erfolgt gemäß des RSF-Frameworks.

Kernfrage #1: Leistet das Investment einen positiven und messbaren Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel?

Konkret am Beispiel der nachhaltigen Energieproduktion (z.B. Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft): Wie hoch sind die direkten CO₂-Emissionen je Kilowattstunde Strom? Hier fokussiert sich der Fonds auf Anlagen, die weniger als 100 Gramm CO₂ je Kilowattstunde ausstoßen. Der Fonds hat sich ein „100-Gramm-Ziel“ gesetzt, um somit die Dekarbonisierung des Strom-Mix‘ zu unterstützen.

Konkret am Beispiel nachhaltiger Infrastruktur (z.B. Stromnetze, Umspannwerke): Unterstützt das Netz die Integration sauberer Energie in das Stromnetz? Erleichtert das Netz die Distribution sauberen Stroms? Hier zielt der Fonds darauf ab, in Systeme zu investieren, die eine direkte Verbindung zu einer Energieerzeugungsanlage darstellen, die weniger als 100 Gramm CO₂ emittiert; oder Systeme, bei denen mindestens 67 Prozent der neu aufgenommenen Kapazität unter der „100 Gramm CO₂ pro kWh“-Grenze liegt (gemessen über 5 Jahre „rolling basis“). So wird sichergestellt, dass Investments die Integration sauberen Stroms in das Energienetz vorantreiben.

Konkret am Beispiel nachhaltiger Mobilität (z.B. emissionsfreie Fahrzeuge, Infrastruktur für emissionsfreie Fahrzeuge wie beispielsweise e-Tankstellen): Tragen Investments dazu bei, den CO₂-Ausstoß pro gefahrenem Kilometer zu reduzieren oder ein gesamtes Mobilitätssystem effizienter zu organisieren und intelligenter zu steuern? Zum Beispiel: Bei Investitionen in Fahrzeuge zielt der Fonds auf emissionsfreie* Fahrzeuge ab, unter anderem im Rahmen von Sale-und-Leaseback-Transaktionen.

* Die Abwesenheit von Emissionen bezieht sich auf die Nutzungsphase unter Annahme, dass emissionsfreie Antriebsenergien genutzt werden (z.B. Ökostrom)

Kernfrage #2: Schädigt das Investment kein weiteres ökologisch nachhaltiges Ziel erheblich?

Dies wird als „Do Not Significant Harm“-Prinzip bezeichnet („Richte keinen beträchtlichen Schaden an“, „DNSH“). Die relevanten nachhaltigen Ziele, die hier abgeprüft werden, sind:

  1. Abschwächung des Klimawandels (Primärziel des Fonds)
  2. Anpassung an den Klimawandel (Primärziel des Fonds)
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeren
  4. Überleitung zu einer Kreislaufwirtschaft, Müllvermeidung und Recycling
  5. Vermeidung und Kontrolle von schädlichen Umwelt-Emissionen
  6. Schutz des Ökosystems

Im Zuge der Due Diligence wird der Fonds abprüfen, ob eines der Ziele (zum Beispiel Schutz des Ökosystems) signifikant beeinflusst wird.

Konkret am Beispiel von Windenergie: Hier wird sichergestellt, dass Windanlagen nicht dem Ziel „Schutz des Ökosystems“ entgegenwirken. Es wird beispielsweise geprüft, dass Windanlagen nicht in Schutzzonen errichtet werden oder die lokale Biodiversität negativ beeinflussen.

Kernfrage #3: Entspricht das Investment sozialen Mindestanforderungen?

Hier wird überprüft, ob Investments sozialen Mindestanforderungen entsprechen. Konkret – entspricht das Investment den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, den UN Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten und der ILO-Erklärung? So wird sichergestellt, dass keine Investments getätigt werden, die im Zusammenhang mit schwerwiegenden Verstößen gegen soziale Mindeststandards stehen.

Wie will der Fonds das Ziel der Klimaneutralität unterstützen?

Der Fonds investiert primär in Erneuerbare Energien. Zum Anlagespektrum gehören zum Beispiel in Anlagen zur Windkrafterzeugung (sowohl on- als auch offshore), Photovoltaikanlagen, Bioenergie und Wasserkraft. Jedes dieser Investments trägt zur Dekarbonisierung der Energieversorgung bei.

Darüber hinaus investiert der Fonds auch in nachhaltige Infrastruktur, Mobilität und Agrikultur. Durch Investments in diese Sektoren greift der Fonds weitere Bausteine der EU-Vision zur Klimaneutralität auf, insbesondere der Umstellung auf eine saubere, sichere und vernetzte Mobilität und den Ausbau von intelligenten Strom- und Energienetzen, um sauberen Strom zu speichern und an Endverbraucher zu bringen.

Nimmt der Fonds Fremdkapital auf?

Ja, der Fonds beabsichtigt, sowohl auf Fondsebene als auch auf Objektebene Fremdkapital aufzunehmen. Mit der Realisierung von maßgeschneiderten Finanzierungslösungen (sogenannter Leverage), wird die Eigenkapital-Rendite erhöht. Die Commerz Real verfügt über ein internationales Netzwerk an Finanzierungspartnern.

Die Aufnahme von Fremdkapital auf Ebene des Fonds ist auf maximal 30 Prozent des Eigenkapitals des Fonds beschränkt, wobei die Aufnahme von Fremdkapital bei einzelnen Investments des Fonds höher ausfallen kann.

Die indirekte Aufnahme von Fremdkapital auf Ebene vom Fonds kontrollierter, nicht börsennotierter Objekt- oder Beteiligungsgesellschaften ist auf durchschnittlich 60 Prozent des Bruttoinventarwerts aller vom Fonds kontrollierten, nicht börsennotierten Objekt- oder Beteiligungsgesellschaften beschränkt, wobei die Aufnahme von Fremdkapital bei einzelnen vom Fonds kontrollierten nicht börsennotierten Objekt- oder Beteiligungsgesellschaften höher ausfallen kann.

Die Commerz Real Fund Management S.à r.l. berücksichtigt bei der Berechnung des Leverage auf Ebene des Fonds kein Risiko, das auf der Ebene der vom Fonds kontrollierten, nicht börsennotierten Objekt- oder Beteiligungsgesellschaften besteht, sofern der Fonds keine potenziellen Verluste tragen muss, die über seine Beteiligung an dem jeweiligen, nicht börsennotierten Unternehmen hinausgehen. Beteiligungen des Fonds an Gesellschaften mit Nachschusspflicht sind konzeptionell nicht vorgesehen.

Wie geht der Fonds mit Zinsrisiken um?

Zur Mitigation (Verminderung) von Zinsänderungsrisiken ist beabsichtigt, einen überwiegenden Teil der unter aufgenommenen Fremdkapitaldarlehen zu zahlenden Zinsen durch den Abschluss von Festzinsvereinbarungen bzw. Caps oder Swaps zu sichern. Der verbleibende Teil unterliegt einem aktiven Zinsmanagement unter Nutzung der jeweiligen Marktchancen.

Wie geht der Fonds mit Währungsrisiken um?

Der Fonds wird stark überwiegend währungskongruent in Euro investieren. Im Falle von Investitionen in Fremdwährungen ist beabsichtigt, entstehende Wechselkursrisiken durch Aufnahme von Fremdkapital in Fremdwährung zu reduzieren (“natural hedge”). Das verbleibende Eigenkapital soll durch den Abschluss von Derivaten angemessen abgesichert werden. Die Absicherung von Währungsrisiken kann für die gesamte Dauer der Anlage oder, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist, revolvierend für kürzere Zeiträume erfolgen. In der Anfangsphase des Fonds wird eine eher hohe Absicherungsquote angestrebt. Mit zunehmendem Wachstum des Fonds ist beabsichtigt, die Strategie bezüglich einer möglichen Änderung hin zu einem aktiveren Währungsmanagement unter Berücksichtigung von Risiko-/Ertragsgesichtspunkten erneut zu überprüfen.

Der Abschluss von Derivaten zu anderen als Absicherungszwecken ist dem Fonds nicht gestattet.

Wer übernimmt die Funktion der Verwahrstelle?

Entsprechend den Vorschriften des Gesetzes von 2010, des Artikels 19 des Gesetzes von 2013 und des Artikels 29 der ELTIF Verordnung wurde die BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch, gemäß den Bestimmungen des Verwahrstellenvertrags zur Verwahrstelle für den Fonds bestellt. Die BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch hat die Rechtsform einer société en commandite par actions (S.C.A), gegründet nach französischem Recht, eingetragen im Registre du Commerce et des Sociétés von Paris unter der Nummer 552 108 011, mit Sitz in 3, rue d’Antin, 75002 Paris, Frankreich, und handelnd durch ihre luxemburgische Niederlassung mit Sitz in 60 Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg, eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B-86.861.

Welche Aufgaben hat die Verwahrstelle?

Die Verwahrstellung wurde mit der Verwahrung beziehungsweise dem Führen von Aufzeichnungen in Bezug auf die Vermögenswerte des Fonds betraut und erfüllt die im Gesetz von 2010, Gesetz von 2013 und der ELTIF-Verordnung sowie dem Verwahrstellenvertrag festgelegten Aufgaben und Pflichten. Insbesondere stellt die Verwahrstelle eine effektive und ordnungsgemäße Überwachung der Cashflows des Fonds sicher. Die Verwahrstelle wurde auch als Verwahrer der vom Fonds ausgegebenen Inhaberanteile im Sinne des Gesetzes von 2014 bestellt.

Unter ordnungsgemäßer Einhaltung des geltenden Rechts hat die Verwahrstelle:

  1. sicherzustellen, dass Verkauf, Ausgabe, Rücknahme, Auszahlung und Annullierung von Anteilen des Fonds gemäß dem anwendbaren nationalen Recht und dem Verwaltungsreglement erfolgen;
  2. sicherzustellen, dass die Berechnung des Werts der Anteile gemäß dem Verwaltungsreglement, dem Gesetz von 2010 und den in Artikel 17 des Gesetzes von 2013 dargelegten Verfahren erfolgt;
  3. den Weisungen des Fonds Folge zu leisten, es sei denn, diese Weisungen verstoßen gegen das Gesetz von 2013, das Gesetz von 2010 oder das Verwaltungsreglement;
  4. sicherzustellen, dass bei Transaktionen mit den Vermögenswerten des Fonds der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den Fonds überwiesen wird;
  5. sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds gemäß dem Gesetz von 2013, dem Informationsmemorandum und dem Verwaltungsreglement verwendet werden.

Die Verwahrstelle darf die in (1)–(5) dieser Ziffer dargelegten Aufgaben und Pflichten nicht delegieren.

Entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes von 2013 kann die Verwahrstelle unter bestimmten Bedingungen die Vermögenswerte, für deren Verwahrung oder Aufzeichnung sie zuständig ist, ganz oder teilweise jeweils bestellten Korrespondenzverwahrstellen oder dritten Verwahrstellen anvertrauen. Da der Fonds als ELTIF qualifiziert, soll er neben professionellen Anlegern auch an Kleinanleger vermarktet werden. Dementsprechend kann die Haftung der Verwahrstelle nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden, und die Verwahrstelle kann sich im Falle des Verlusts von Finanzinstrumenten, die von einem Dritten verwahrt werden, nicht von ihrer Haftung befreien.

Gemäß Artikel 29 der ELTIF-Verordnung dürfen die von der Verwahrstelle verwahrten Vermögenswerte im Falle einer effektiven Vermarktung des Fonds an Kleinanleger weder von der Verwahrstelle noch von einem Dritten, dem die Verwahrfunktion übertragen wurde, für deren eigene Rechnung wieder verwendet werden. Die Wiederverwendung umfasst jede Transaktion mit verwahrten Vermögenswerten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Übertragung, Verpfändung, den Verkauf und die Kreditvergabe.

Die Verwahrstelle hat weder eine Entscheidungsbefugnis noch eine Beratungspflicht in Bezug auf die Anlagen des Fonds. Die Verwahrstelle ist ein Dienstleister für den Fonds und nicht für die Erstellung dieses Informationsmemorandums verantwortlich und steht daher weder für die Richtigkeit der in diesem Informationsmemorandum enthaltenen Informationen noch für die Gültigkeit der Struktur und Anlagen des Fonds ein.

Die von der Verwahrstelle eines ELTIF verwahrten Vermögenswerte dürfen nur wiederverwendet werden, wenn:
 
  1. die Wiederverwendung der Vermögenswerte für Rechnung des Fonds erfolgt;
  2. die Verwahrstelle den Weisungen der Verwaltungsgesellschaft des Fonds Folge leistet;
  3. die Wiederverwendung dem Fonds zugutekommt und im Interesse der Anteilinhaber liegt; und
  4. die Transaktion durch liquide Sicherheiten hoher Qualität gedeckt ist, die der Fonds aufgrund einer Vereinbarung über eine Vollrechtsübertragung erhalten hat.
 Die Haftung der Verwahrstelle wird durch luxemburgisches Recht geregelt.

Bestehen Interessenskonflikte hinsichtlich der Verwahrstelle?

Die Verwahrstelle gehört nicht zum Commerzbank Konzern, sodass es hier zu keinem Interessenskonflikt hinsichtlich Kontrolltätigkeit und Ertragskraft des Fonds kommt.

Zusätzlich übernimmt die Verwahrstelle keine Aufgaben in Bezug auf den Fonds oder für Rechnung des Fonds oder die Commerz Real Fund Management S.à r.l., die Interessenkonflikte zwischen dem Fonds, den Anlegern des Fonds, der Commerz Real Fund Management S.à r.l. und ihr selbst schaffen könnten.

Zwischen der Verwahrung dieses Fonds und der Verwahrstellentätigkeit des hausInvest erwarten wir keinen Interessenkonflikt, da es eine funktionale und hierarchische Trennung der Ausführung der Aufgaben als Verwahrstelle der beiden Fonds gibt (Luxemburg und Deutschland). Zusätzlich hat die Verwahrstelle Interessenkonflikte zu überwachen und öffentlich anzuzeigen. In den bisherigen Gesprächen sind keine (potentiellen) Interessenkonflikte bekannt geworden oder erkennbar gewesen.

Welche Haftung übernimmt die Verwahrstelle?

Entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes von 2013 kann die Verwahrstelle unter bestimmten Bedingungen die Vermögenswerte, für deren Verwahrung oder Aufzeichnung sie zuständig ist, ganz oder teilweise jeweils bestellten Korrespondenzverwahrstellen oder dritten Verwahrstellen anvertrauen. Da der Fonds als ELTIF qualifiziert, soll er neben professionellen Anlegern auch an Kleinanleger vermarktet werden. Dementsprechend kann die Haftung der Verwahrstelle nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden, und die Verwahrstelle kann sich im Falle des Verlusts von Finanzinstrumenten, die von einem Dritten verwahrt werden, nicht von ihrer Haftung befreien.

Die Haftung der Verwahrstelle wird durch luxemburgisches Recht geregelt.

Welche weiteren Informationen zur Verwahrstelle sind relevant?

Die BNP Paribas Gruppe fungiert bereits als Verwahrstelle des hausInvest. Mit Auswahl der BNP PARIBAS SECURITIES SERVICES Luxembourg Branch als Verwahrstelle und Transfer & Registrar Agent für den Fonds wird ein unabhängiges, ortsansässiges und erfahrenes Institut mit hoher Marktreputation beauftragt werden. Die angefragten Leistungen gehören zum Kerngeschäft der BNP PARIBAS und werden neben der Commerz Real Gruppe gegenüber einer Vielzahl von Marktteilnehmern erbracht. Basis der Auswahl von BNP PARIBAS ist eine breite Marktansprache durch die Commerz Real Fund Management S.à r.l. aus 2019 sowie ein umfangreiches Benchmarking mit durch Kapitalverwaltungsgesellschaften der Commerz Real bereits beauftragten Leistungen. Hierbei hatte sich schnell herauskristallisiert, dass die BNP PARIBAS bereits umfangreiche Erfahrungen und Prozesse hat, die einen schnellen und problemlosen Vertriebsstart des Fonds ermöglichen.

Welche Management-Gebühren fallen an?

 Kostenart Berechnung (Basis)
 Verwaltungsvergütung (bis zu ...)  1,8 Prozent p.a. (Nettoinventarwert)
 Ankaufsgebühr (EU / non EU)  1,5 Prozent / 3,0 Prozent (einmalig auf die Gesamtinvestitionskosten der Assets)
 Verkaufsgebühr (EU / non EU)  1,0 Prozent / 2,0 Prozent (einmalig auf den Verkaufspreis der Assets)
 Projektentwicklungen (EU / non EU)  2,0 Prozent / 4,0 Prozent (einmalig auf den entwickelten Verkehrswert der Assets)
 Strukturierungsgebühr  500.000 (Gesamtkosten Fonds, einmalig)

Welche operativen Kosten fallen an?

Kostenart Berechnung (Basis)
Sonstige Kosten  ~0,08  Prozent p.a. (Eigenkapital; entspricht ca. 0,032 Prozent auf GAV)
Verwahrstelle  0,037 Prozent p.a. (Eigenkapital; entspricht 0,015 Prozent auf GAV)

Welche Vertriebskosten fallen an?

Kostenart Berechnung
Ausgabeaufschlag  Bis zu 5 Prozent, abhängig von der Vertriebsstelle
 Vertriebsfolgeprovision  Individuell verhandelt

Wie funktionieren die An- und Verkaufsgebühren?

Bei Erwerb eines Assets und/oder einer Gesellschaft durch den Fonds und/oder eines Tochterunternehmens innerhalb eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR hat die Commerz Real Fund Management S.à r.l. einen Anspruch auf eine einmalige Akquisitionsgebühr bis zu einer Höhe von 1,5 Prozent (zuzüglich etwaiger Steuern) der Gesamtinvestitionskosten. Wird das Asset und/oder die Gesellschaft durch den Fonds und/oder ein Tochterunternehmen außerhalb eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR erworben, hat die Commerz Real Fund Management S.à r.l. Anspruch auf eine einmalige Akquisitionsgebühr bis zu einer Höhe von 3 Prozent (zuzüglich etwaiger Steuern) der Gesamtinvestitionskosten.

Bei einer vom AIFM für den Fonds durchgeführten Projektentwicklung innerhalb eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR kann dieser eine Vergütung von bis zu 2 Prozent auf den entwickelten Verkehrswert erheben. Bei einer von der Commerz Real Fund Management S.à r.l. für den Fonds durchgeführten Projektentwicklung außerhalb eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR kann diese eine Vergütung von bis zu 4 Prozent auf den entwickelten Verkehrswert erheben.

Bei Veräußerung eines Assets und/oder einer Gesellschaft durch den Fonds und/oder ein Tochterunternehmen innerhalb eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR hat die Commerz Real Fund Management S.à r.l. einen Anspruch auf eine einmalige Transaktionsgebühr bis zu einer Höhe von 1,0 Prozent (zuzüglich etwaiger Steuern) des Veräußerungspreises. Wird das Asset und/oder die Gesellschaft durch den Fonds und/oder ein Tochterunternehmen außerhalb eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR veräußert, hat der AIFM Anspruch auf eine einmalige Transaktionsgebühr bis zu einer Höhe von 2,0 Prozent (zuzüglich etwaiger Steuern) des Veräußerungspreises.

Wie funktioniert der Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag?

Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Anteilwert ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 5 Prozent des Anteilwerts. Der Anleger erzielt beim Verkauf seiner Anteile erst dann einen Gewinn, wenn der Wertzuwachs (zuzüglich Ausschüttungen) den beim Erwerb gezahlten Ausgabeaufschlag übersteigt. Aus diesem Grund empfiehlt sich bei dem Erwerb von Anteilen eine längere Anlagedauer. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine Vergütung für den Vertrieb der Anteile des Fonds dar. Die Verwaltungsgesellschaft kann den Ausgabeaufschlag zur Abdeckung von Vertriebsleistungen an etwaige Vertriebsstellen weitergeben.

Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben. 

Wie funktioniert die Strukturierungsgebühr?

Die Commerz Real Fund Management S.à r.l. hat Anspruch auf eine einmalige Strukturierungsgebühr für die Errichtung des Fonds in Höhe von €500.000.

Erhält der Anlageberater eine Vergütung?

Der AIFM erstattet dem Anlageberater aus der Verwaltungsgebühr, die der Fonds an den AIFM zu zahlen hat, alle Kosten im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen (jedoch keine laufenden Betriebskosten des täglichen Geschäfts), die ihm im Zusammenhang mit dem Fonds entstehen. Die Berechnung der Höhe der angefallenen Kosten erfolgt nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards und ist dem AIFM auf Anfrage mitzuteilen.

Darüber hinaus zahlt der AIFM dem Anlageberater eine jährliche Anlageberatungsgebühr in Höhe von 5 Prozent der angefallenen und gemäß vorstehendem Absatz zu berücksichtigenden Kosten.

Wie funktioniert die Verwahrstellenvergütung?

Die Verwahrstelle erhält für die von ihr erbrachten Leistungen eine in Luxemburg marktübliche Vergütung, die im Jahresbericht offengelegt wird.

Wie funktionieren die Gründungskosten?

Die anfänglichen Kosten, Gründungs- und Anlaufkosten des Fonds schließen ein:

  • Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Auflage und Registrierung des Fonds und der Tochterunternehmen bei allen relevanten für den Fonds und/oder das Angebot der Anteile des Fonds zuständigen Behörden sowie im Zusammenhang mit der Erstellung der Fonds-Dokumente, von steuerlichen Gutachten und anderen erläuternden Dokumenten;

    Gründungskosten und Gebühren in Zusammenhang mit organisatorischen Aktivitäten, einschließlich Überprüfung der Vereinbarungen und der Struktur des Fonds, Ausarbeitung von Betriebshandbüchern und -dokumenten, Ausarbeitung und Umsetzung von Richtlinien und Verfahren in den Bereichen Risiko- und Liquiditätsmanagement, Bewertung, Anbindung zu betrieblichen Zwecken/Datenanbindung, Schnittstellen sowie Übertragung zwischen den Dienstleistern, Eröffnung und Dokumentation von Bankkonten;
  • Kosten für den Druck und die Übersetzung der Fonds-Dokumente in die für die Anleger benötigten Sprachen, anfängliche Anmeldekosten und -gebühren und sonstige Organisationskosten.

Alle Gründungskosten des AIFM und/oder des Anlageberaters werden vom Fonds erstattet. Die geschätzten Gründungskosten belaufen sich auf etwa 500.000 Euro.

Welche laufenden Kosten fallen an?

Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zulasten des Fonds:

  1. Kosten für die externe Bewertung;
  2. bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten der Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;
  3. bei der Verwaltung der Vermögensgegenstände entstehende Fremdkapital- und Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-,  Instandhaltungs-, Betriebs- und Rechtsverfolgungskosten);
  4. Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Fonds-Dokumente);
  5. Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes;
  6. Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Verschmelzungen von Investmentvermögen und außer im Fall der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung;
  7. Kosten für die Prüfung des Fonds sowie alle darin unmittelbar oder mittelbar enthaltenen Beteiligungen und sonstigen Anlagegegenstände durch Wirtschaftsprüfer;
  8. Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des Luxemburger Steuerrechts ermittelt wurden;
  9. Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Fonds oder zulasten von im Fonds enthaltenen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften sowie der Abwehr von gegen die Verwaltungsgesellschaft zulasten des Fonds oder gegen im Fonds enthaltene unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaften erhobenen Ansprüchen;
  10.  Gebühren und Kosten, die von der CSSF oder anderen staatlichen Stellen in Bezug auf den Fonds, darin enthaltene unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaften oder sonstige unmittelbare oder mittelbare Anlagegegenstände erhoben werden;
  11. Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf den Fonds, darin enthaltene unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaften oder sonstige unmittelbare oder mittelbare Anlagegenstände;
  12.  Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und / oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
  13.  Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Fonds durch Dritte;
  14.  Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an den AIFM, die Verwahrstelle, Zentralverwaltungsstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung;
  15.  die im Falle des Überganges von Immobilien des Fonds anfallende Grunderwerbsteuer und sonstige Kosten (z.B. Gerichts- und Notarkosten);
  16.  Kosten die auf Ebene der vom Fonds erworbenen Beteiligungsgeschaften anfallen;
  17.  Kosten für handelsrechtliche und steuerliche Buchhaltung;
  18.  Kosten für die Zurverfügungstellung von anlagespezifischen Research- und Analyseleistungen im Hinblick auf den Fonds;
  19.  Kosten für Nachhaltigkeits- und CO₂e-Bilanzierung der nachhaltigen Vermögenswerte.

Hinsichtlich der vorstehenden Aufwendungen hat der AIFM, soweit dieser für Rechnung des Fonds für die unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Beteiligungen an Gesellschaften beziehungsweise die Vermögensgegenstände dieser Gesellschaften erfolgen, einen Ersatzanspruch. Für die Berechnung des Aufwendungsersatzes ist auf die Höhe der Beteiligung des Fonds an der Beteiligungsgesellschaft abzustellen. Abweichend hiervon gehen Aufwendungen, die bei der Beteiligungsgesellschaft auf Grund von besonderen für den Fonds geltenden regulatorischen Anforderungen entstehen, nicht anteilig, sondern in vollem Umfang zulasten des Fonds, für dessen Rechnung eine Beteiligung an der Gesellschaft gehalten wird, die diesen Anforderungen unterliegen.

Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden dem Fonds die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten belastet. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Bebauung und Belastung von Vermögensgegenständen einschließlich in diesem Zusammenhang anfallender Steuern werden dem Fonds unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts belastet.

Wie funktioniert die Inrechnungstellung von Kosten, Gebühren und Aufwendungen?

Sofern sachgerecht, können vom Fonds getragenen Kosten, Gebühren und Aufwendungen direkt den jeweiligen Tochterunternehmen in Rechnung gestellt werden, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass dies die von den Tochterunternehmen getragenen Kosten für Rechnungslegungsdienstleistungen umfasst. Solche Rechnungslegungsdienstleistungen können auch von mit dem AIFM verbundenen Gesellschaften erbracht und dem Fonds oder den betreffenden Tochterunternehmen in Rechnung gestellt werden.

Ist die Umsatzsteuer in den Gebühren bereits enthalten?

Sämtliche Gebühren, Aufwendungen und Reduzierungen gemäß den vorstehenden Bestimmungen verstehen sich ohne Umsatzsteuer und ohne sonstige darauf erhobene Steuern bzw. regulatorische Abgaben, die jeweils in der erforderlichen Höhe gezahlt werden.

Welche Gesamtkostenquote auf den Nettoinventarwert wird angestrebt?

Über die Laufzeit des Fonds wird insgesamt eine durchschnittliche Gesamtkostenquote von 1,85 bis 2,85 Prozent des durchschnittlichen Nettoinventarwerts innerhalb einer Abrechnungsperiode angestrebt.

Welche Art von Anteilen gibt der Fonds aus?

Der Fonds gibt Inhaberanteile aus, eine spätere Umstellung auf Namensanteile bleibt vorbehalten.

Wie werden Anteile ausgegeben?

Anteile werden täglich durch die Verwaltungsgesellschaft ausgegeben.

Die Berechnung des Anteilwerts erfolgt durch Teilung des Netto-Fondsvermögens durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile zuzüglich eines Ausgabeaufschlags.

Es können Bruchteile von Anteilen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile werden mit bis zu drei Dezimalstellen ausgegeben. Bruchteile verleihen keinerlei Stimmrechte; allerdings ist der Anteilinhaber von Bruchteilen zu anteiligen Ausschüttungen berechtigt.

Ausgabeaufschlag: Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 5 Prozent in Entscheidung des Vertriebspartners.

Wie funktioniert die Rücknahme von Anteilen?

Es besteht die Möglichkeit, (1.) nach Ablauf von fünf (5) Jahren ab Auflage des Fonds oder (2.) falls dies früher ist, ab dem Zeitpunkt, in dem die in den Anlagebeschränkungen unter der Überschrift „Allgemeine Beschränkungen“ aufgeführten Vorgaben erfüllt sind, bewertungstäglich die Rückgabe der Anteile anzukündigen und die Anteile unter den folgenden Bedingungen zu jedem Bankarbeitstag (der „Bewertungstag“) zurückzugeben*:

  1. Rücknahmen der Anteile sind nicht zeitweilig ausgesetzt;
  2. Soweit ein Anleger in einem Zeitraum von zwölf Monaten Anteile mit einem Nettoinventarwert von mehr als 500.000 Euro zurückgeben will (für die Wertbestimmung ist der Nettoinventarwert im Ankündigungszeitpunkt relevant), muss der Anleger die Anteilrückgaben unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung gegenüber seiner depotführenden Stelle ankündigen. Nach Eingang einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung bis zur tatsächlichen Rückgabe sperrt die depotführende Stelle des Anlegers die Anteile im Depot, auf die sich die Erklärung bezieht. Der Anleger kann die Anteile weder auf ein anderes eigenes Depot noch auf das Depot eines Dritten übertragen; im Falle einer Beteiligung des Anlageberaters oder einer zur Gruppe des Anlageberaters gehörenden Gesellschaft am Fonds finden die vorstehenden Beschränkungen bei einer Rücknahme von Fondsanteilen des Anlageberaters oder einer der zur Gruppe des Anlageberaters gehörenden Gesellschaft keine Anwendung.
  3. Der Gesamtbetrag der Rücknahmen wird an jedem Bewertungstag begrenzt auf 50 Prozent der Vermögenswerte des Fonds, die in Artikel 50 (1) in der Richtlinie 2009/65/EG genannt sind (das heißt die Liquiditätsanlagen des Fonds) und nicht zur Bedienung von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschließlich bereits angekündigter Ausschüttungen), Gebühren, Rückstellungen, Investitionen oder Reinvestitionen (einschließlich der Erfüllung von Rücknahmeanträgen früherer Bewertungstage) benötigt werden.

Die Erfüllung der Anlagebeschränkungen und der entsprechende Zeitpunkt, ab dem Rücknahmen möglich sind, werden den Anlegern unverzüglich schriftlich oder auf elektronischem Weg mitgeteilt.*

Die Abwicklung von Anteilsrücknahmen erfolgt über Clearstream.

Die Auszahlung des Rücknahmebetrages für die zurückgegebenen Anteile erfolgt nach Ermittlung des Nettoinventarwerts zum jeweiligen Bewertungstag. Die Ermittlung des Nettoinventarwerts pro Anteil eines jeden Tages erfolgt am vorhergehenden Bankarbeitstag. Die Zahlung erfolgt im Rahmen der üblichen zeitlichen Abläufe der Verwahrstelle. Die Zahlung erfolgt in bar; die Erfüllung von Rücknahmeverlangen durch Sachauskehrungen ist ausgeschlossen.

Die Rückgabe kann auch durch Vermittlung Dritter erfolgen; dabei können Kosten anfallen. Der Fonds ist verpflichtet, die Anteile zum am Bewertungstag geltenden Rücknahmepreis, der dem an diesem Tag ermittelten Nettoinventarwert entspricht, für Rechnung des Fonds zurückzunehmen.

*Für klimaVest gilt bereits seit Auflage des Fonds Variante 2, Rückgabe zu jedem Bankarbeitstag.

 

Welche allgemeinen Anlagebeschränkungen bestehen?

Der AIFM stellt sicher, dass die Anlagen des Fonds in Übereinstimmung mit der ELTIF-Verordnung so diversifiziert sind, dass eine angemessene Streuung des Anlagerisikos erreicht wird.

Die in dieser Ziffer 4.5 aufgeführten Anlagebeschränkungen gelten nicht mehr, sobald der Fonds mit der Veräußerung der Vermögenswerte beginnt, um die Anteile der Anleger nach Ende der Laufzeit des Fonds zurücknehmen zu können.

Die folgenden Beschränkungen sind laut der ELTIF-Verordnung spätestens nach Ablauf der anfänglichen Aufbauphase von fünf (5) Jahren ab Auflage des Fonds einzuhalten:

  1. Mindestens 70 Prozent des Kapitals sind in Anlagevermögenswerte investiert, im Einklang mit Artikel 9, 10 und 11 der ELTIF-Verordnung;
  2. Der Fonds darf nicht mehr als 10 Prozent des Nettoinventarwerts in einen einzelnen Anlagevermögenswert investieren. Die vorstehende Anlagebeschränkung von 10 Prozent gilt nicht während der Desinvestitionsphase des Fonds oder während der Liquidation des Fonds;
  3. Zudem darf abweichend vom Vorstehenden die Obergrenze von 10 Prozent auf 20 Prozent angehoben werden, sofern der Nettoinventarwert der Vermögenswerte, in die der Fonds mehr als 10 Prozent seines Nettoinventarwerts investiert hat, nicht über 40 Prozent des Nettoinventarwerts des Fonds hinausgeht. Die vorstehende Anlagebeschränkung von 20 Prozent gilt nicht während der Desinvestitionsphase des Fonds oder während der Liquidation des Fonds.

Klarstellend wird festgehalten, dass Preis- oder Wertänderungen von Vermögenswerten des Fonds, die ausschließlich durch Marktfluktuationen oder aufgrund von anderen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des AIFM herbeigeführt wurden, keinen Verstoß gegen die vorstehend definierte Anlagebeschränkung von 10 Prozent darstellen; in diesem Fall hat sich der AIFM jedoch nach besten Kräften darum zu bemühen, dass der Fonds die Anlagebeschränkungen wieder einhält, es sei denn, der AIFM hat Grund zu der Annahme, dass dies den Interessen des Fonds und seiner Anteilinhaber zuwiderlaufen würde.

Die Einhaltung der Beschränkung gemäß (i) wird in Übereinstimmung mit Artikel 17 (1) (c) der ELTIF-Verordnung im Falle einer zusätzlichen Kapitalaufnahme oder einer Verringerung des Kapitals des Fonds vorübergehend ausgesetzt, wobei diese Aussetzung nicht länger als zwölf Monate dauert.
Wenn der Fonds über Tochterunternehmen investiert, sind solche Anlagen für die Zwecke der vorstehenden Anlagebeschränkungen nach dem Durchschauprinzip (look through) zu betrachten und die zugrunde liegenden Anlagen der Tochterunternehmen sind so zu behandeln, als seien sie vom Fonds direkt getätigte Anlagen.
 
 

Sind Anteile handelbar?

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Anteile des Fonds nicht zum Handel an einer Börse zugelassen. Die Anteile werden auch nicht mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft an organisierten Märkten gehandelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anteile an einer Börse beziehungsweise einem organisierten Märkten gehandelt werden. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt aber für den Handel der Anteile an einer Börse beziehungsweise an einem organisierten Markt keine Verantwortung. Der dem Börsenhandel oder dem Handel in sonstigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem Nettoinventarwert abweichen.

Sollte die Verwaltungsgesellschaft eine Börsennotierung der Anteile vornehmen, so wird dieses Informationsmemorandum insbesondere unter Berücksichtigung des Gesetzes vom 16. Juli 2019 über den Prospekt für Wertpapiere aktualisiert.

Wann und wie werden Ausgabe- und Rücknahmepreis veröffentlicht?

Jeden Morgen um 9 Uhr über WM Daten und Emailinformationen an ausgewählte Vertriebspartner.

Haben Anteile eine ISIN und WKN?

Der Fonds verfügt sowohl über eine ISIN (LU2183939003) als auch eine WKN (KLV100).

Wann können die ersten Anteile gezeichnet werden?

Die Anteile können seit dem 02.11.2020 erworben werden.

Wie oft wird der Anteilwert ermittelt?

Soweit nach den Luxemburger Gesetzen und Vorschriften erforderlich und im Rahmen der nach den Luxemburger Gesetzen und Vorschriften geltenden Beschränkungen wird der Nettoinventarwert an jedem Bewertungstag von dem AIFM nach Lux GAAP und den nachfolgend beschriebenen Bewertungsregeln zum Zeitwert (Fair Value) unter Beachtung der Bewertungsrichtlinie des AIFM berechnet. Der Nettoinventarwert wird an jedem Bankarbeitstag (Deutschland und Luxemburg) für den folgenden Bankarbeitstag ermittelt.

Wie wird der Anteilswert ermittelt?

Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises der Anteile ermittelt der AIFM unter Kontrolle der Verwahrstelle quartalsweise die Verkehrswerte der zum Fonds gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich etwaiger aufgenommener Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Fonds (Nettoinventarwert). Die Division des Nettoinventarwerts durch die Zahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Nettoinventarwert pro Anteil.

Wie werden Erträge ermittelt?

Die Erträge im Fonds setzen sich aus den Bewertungseffekten aus den Assets und den realisierten Erträgen aus den Beteiligungsgesellschaften in Form von Ausschüttungen an den Fonds zusammen. Kosten für die Bewirtschaftung der Assets, Verwaltung der Gesellschaften und des Fonds sowie weitere Kosten, die gemäß Informationsmemorandum (Verkaufsprospekt) dem Fonds belastet werden können (z.B. Transaktionskosten, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit dem Fonds, den Gesellschaften und den Assets, Konzeptionskosten des Fonds, Prüfungs- und Veröffentlichungskosten sowie Kosten der Bewertung der Assets) reduzieren die Erträge. Zusätzlich werden die Erträge durch den Ertragsausgleich beeinflusst.

Wie erfolgt das Ertragsausgleichverfahren?

Es wird ein Ertragsausgleich zum Geschäftsjahresende gerechnet. Bei dem Ertragsausgleich handelt es sich um die seit Geschäftsjahresbeginn aufgelaufenen Erträge und Wertänderungen, die im Berichtsjahr vom Anteilserwerber im Ausgabepreis zu bezahlen waren oder vom Fonds bei Anteilrücknahme im Rücknahmepreis vergütet worden sind. Der in der Ertrags- und Aufwandsrechnung ausgewiesene Ertragsausgleich bezieht sich auf den ordentlichen Nettoertrag, die realisierten Gewinne / Verluste sowie den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Im Ergebnis führt der Ertragsausgleich dazu, dass der ausschüttungsfähige Betrag pro Anteil nicht durch Veränderungen der umlaufenden Anteile beeinflusst wird.

Wie werden Erträge verwendet?

Die Verwaltungsgesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds realisierten und nicht zur Kostendeckung verwendeten Erträge aus den Vermögensgegenständen, Beteiligungen und dem sonstigen Vermögen – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – aus, soweit eine solche Ausschüttung nicht zur Folge hätte, dass der Gesamtwert des Fonds unter den Betrag des Mindestkapitals fällt. Substanzausschüttungen sind nicht zulässig.

Von den zuvor ermittelten Erträgen müssen Beträge, die für künftige Instandsetzungen erforderlich sind, einbehalten werden. Beträge, die zum Ausgleich von Wertminderungen der getätigten Investitionen erforderlich sind oder für zukünftige Investitionen innerhalb eines Jahres benötigt werden, können im Ermessen des AIFM einbehalten werden. Es wird von dem AIFM jährlich entschieden, ob der verbleibende Ertrag an die Anleger ausgeschüttet oder ob dieser ins nächste Jahr vorgetragen wird.

Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – und Eigengeldverzinsung für Bauvorhaben, soweit sie sich in den Grenzen der ersparten marktüblichen Bauzinsen halten, können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden.

Ausschüttbare Erträge können zur Ausschüttung in späteren Geschäftsjahren vorgetragen werden. Die Ausschüttung erfolgt pro ausgegebenem Anteil.

Die Ausschüttung erfolgt jährlich unmittelbar nach Bekanntmachung des Jahresberichts. Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft unterjährig Zwischenausschüttungen vornehmen.

Wiederabrufbare Ausschüttungen werden ausgeschlossen und Sachausschüttungen sind nicht erlaubt.

Nach jeder von der Verwaltungsgesellschaft vorgenommenen Ausschüttung wird jedem Anleger die Möglichkeit eingeräumt, die von dem Fonds ausgeschütteten Beträge zu behalten oder solche Beträge in Anteile am Fonds wieder anzulegen.

Wo kann ich mich über die steuerlichen Aspekte informieren?

In Ziffer 14 des Informationsmemorandums werden einige wichtige steuerliche Grundsätze für Luxemburg kurz zusammengefasst, die möglicherweise in Bezug auf den Fonds relevant sind oder werden. Grundlage dieser Zusammenfassung sind die in Luxemburg geltenden und angewendeten Gesetze, Vorschriften und Gepflogenheiten am Datum des Informationsmemorandums. Die Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Gesetze oder deren Auslegung, die nach diesem Datum (unter Umständen rückwirkend) wirksam werden.

Auch wenn diese Zusammenfassung auf den Gesetzen basiert, die derzeit in Luxemburg in Kraft sind, stellt sie keine Rechts- oder Steuerberatung dar und sollte auch nicht als solche verstanden werden. Sie dient lediglich der Information. Potenziellen Anlegern wird geraten, im Hinblick auf die steuerlichen Folgen einer Anlage in den Fonds den eigenen Steuerberater hinzuzuziehen. Dies betrifft unter anderem die Auswirkung von auf Landes- oder kommunaler Ebene erhobenen Steuern oder Kirchensteuern gemäß den in Luxemburg geltenden Rechtsvorschriften sowie im Falle von nicht in Luxemburg ansässigen Anlegern die steuerlichen Folgen in den jeweiligen Ansässigkeitsländern. Dies betrifft außerdem Fälle, in denen Zweifel an der steuerlichen Position bestimmter Aspekte oder Transaktionen bestehen, die mit einer Anlage in den Fonds verbunden sind.

Bei dieser Zusammenfassung handelt es sich um eine Kurzdarstellung, die die Auffassung des Fonds hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Anlage in den Fonds wiedergibt. Sie stellt jedoch keine Garantie dar, dass diese steuerlichen Rechtsfolgen auch eintreten. Die Zusammenfassung darf nicht die einzige Grundlage für die Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen einer Anlage in den Fonds darstellen, insbesondere weil die steuerlichen Auswirkungen jeweils von der spezifischen Situation des jeweiligen Anlegers abhängig sind. Die Kurzdarstellung beschränkt sich somit auf eine Zusammenfassung möglicher steuerlicher Auswirkungen.

Es wird nicht der Anspruch erhoben, dass in dieser Ziffer die derzeit in Luxemburg geltenden steuerrechtlichen Vorschriften und Gepflogenheiten vollständig zusammengefasst werden, und es sind darin auch keine Erläuterungen zu der steuerlichen Behandlung einer Anlage in den Fonds in anderen Jurisdiktionen als Luxemburg enthalten. Zudem wird in dieser Ziffer nicht darauf eingegangen, wie sich die Besteuerung des Fonds in anderen Jurisdiktionen gestaltet beziehungsweise wie sich die Besteuerung von Tochterunternehmen, Personengesellschaften und zwischengeschalteten Gesellschaften des Fonds oder von Anlagestrukturen, bei denen der Fonds in einer bestimmten Jurisdiktion eine Beteiligung hält, gestaltet.

Potenziellen Anlegern wird geraten, im Hinblick auf die möglichen steuerlichen Folgen des Kaufs, des Haltens, der Rückgabe, der Umwandlung oder des Verkaufs von Anteilen des Fonds nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, des Landes ihres Wohnorts, des Landes ihres Sitzes und des Landes ihrer Gründung ihre eigenen professionellen Steuerberater hinzuzuziehen.

Anleger sind für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des jeweiligen nationalen Steuerrechts uneingeschränkt verantwortlich.

Wie wird der Fonds steuerlich behandelt?

Zum Datum des Informationsmemorandums unterliegt der Fonds nicht der luxemburgischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder Vermögensteuer. Der Fonds unterliegt jedoch einer Zeichnungssteuer von grundsätzlich 0,05 Prozent p. a., berechnet auf sein Nettovermögen, die am Ende eines Kalenderquartals ermittelt wird beziehungsweise abzuführen ist. Der Fonds muss hinsichtlich der Zeichnungssteuer vierteljährlichen Berichtspflichten nachkommen. Die Berichterstattung wird unter der Aufsicht und Verantwortung des AIFM eingereicht.

Allerdings ist der Wert von Vermögenswerten in Form von Anteilen oder Aktien an anderen Organismen für gemeinsame Anlagen von der Zeichnungssteuer befreit, sofern diese Anteile beziehungsweise Aktien bereits dieser Steuer unterlagen. Abgesehen von einer pauschalen Eintragungssteuer in Höhe eines Betrags von 75 Euro, der bei der Gründung und bei künftigen Änderungen des Verwaltungsreglements zu entrichten ist, sind bei der Ausgabe von Anteilen durch den Fonds keine Stempelsteuern oder sonstige Steuern zu zahlen.

Sofern der Fonds Dividenden und Zinsen aus seinen Anlagen erhält, unterliegen diese möglicherweise in den betreffenden Ländern der (Quellen-) Besteuerung, wobei diese (Quellen-) Steuern üblicherweise nicht erstattungsfähig sind (wenngleich der Fonds oder dessen Anleger möglicherweise im Einzelfall für die Anwendung von Quellensteuerermäßigungen oder -befreiungen gemäß den jeweils anwendbaren von Luxemburg geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen infrage kommen). In dem jeweiligen Quellenstaat werden eventuell Ertragsteuern und Steuern auf Veräußerungsgewinne fällig. Darüber hinaus kann der Fonds gegebenenfalls auch anderen ausländischen Steuern unterliegen.

Wie wird der Anleger steuerlich behandelt?

Anleger unterliegen in Luxemburg weder einer Quellensteuer noch der Besteuerung von Erträgen oder Veräußerungsgewinnen einzig aufgrund des Haltens, des Verkaufs, des Kaufs, der Übertragung oder des Rückkaufs von Anteilen des Fonds (ausgenommen Anleger, die ihren Sitz in Luxemburg haben beziehungsweise dort ansässig sind oder über eine Betriebsstätte in Luxemburg verfügen).

Welche Quellensteuer wird erhoben?

Luxemburg: Auf Ausschüttungen oder Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen wird für nicht in Luxemburg steuerlich ansässige Anleger keine Quellensteuer erhoben.

Deutschland: Investmenterträge werden bei Steuerinländern (Privatanleger) grundsätzlich pauschal mit 25  Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer besteuert (von Freistellungsaufträgen oder einer Verrechnung mit Verlusten sei hier abgesehen).

Sofern Fondsanteile über eine inländische Depotbank gehalten werden, wird die Steuer von dieser als Quellensteuer erhoben und an den Fiskus abgeführt (Abgeltungssteuer). Siehe auch Erläuterungen oben.

Fällt Körperschaftssteuer an?

Auf Anlegerebene: Da der Anlegerkreis momentan auf einkommensteuerpflichtige natürliche Personen abstellt, ergibt sich kein Bezug zur Körperschaftsteuer. Sollte sich die Anlegerfokussierung ändern, z.B. auf körperschaftsteuerpflichtige institutionelle Anleger, müssten die körperschaftsteuerlichen Auswirkungen auf diese Anlegergruppen ergänzt werden.

Fondsebene (Luxemburg): Als reguliertes Investmentvermögen unterliegt das Fonds-Vehikel in Luxemburg nicht der Körperschaftsteuer oder einer vergleichbaren Einkommens- oder Gewinnsteuer. Es fällt in Luxemburg „nur“ eine einmalige Kapitalsteuer bei Gründung und – vorbehaltlich möglicher Befreiungsmöglichkeiten – eine spezielle Fondssteuer („Taxe d’Abonnement“) in Höhe von 0,05  Prozent p.a. auf den Nettoinventarwert des Fonds-Vehikels an.

Fondsebene (Deutschland): Als ausländischer Investmentfonds ist das Fonds-Vehikel grundsätzlich beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Aufgrund der geplanten Strukturierung des Fonds sollte auf Ebene des Fonds-Vehikels allerdings keine Körperschaftsteuer in Deutschland anfallen.

 

Wie werden Ausschüttungen versteuert?

Sämtliche Ausschüttungen aus dem Fonds-Vehikel stellen bei Steuerinländern grundsätzlich steuerpflichtige Investmenterträge (Einkünfte aus Kapitalvermögen) dar. Das gilt auch für etwaige Auskehrungen von überschüssiger Liquidität des Fonds-Vehikels. Steuerneutrale Ausschüttungen (Kapitalrückzahlungen) sind nur im Rahmen der Abwicklung des Fonds-Vehikel nach Maßgabe der besonderen Regelungen in § 17 InvStG möglich.

Welche steuerrechtlichen Vorschriften sind für Anleger relevant?

In Deutschland ansässige Anleger des Fonds-Vehikels (im Folgenden: Steuerinländer) unterliegen dem intransparenten Besteuerungsregime nach §§ 16 bis 24 InvStG. Demzufolge unterliegen die Anleger grundsätzlich mit den aus den Anteilen am Fonds-Vehikel bezogenen Investmenterträgen der Besteuerung in Deutschland. Investmenterträge sind im Einzelnen:

  1. Ausschüttungen des Fonds-Vehikels;
  2. Vorabpauschalen in Bezug auf Anteile an dem Fonds-Vehikel;
  3. Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an dem Fonds-Vehikel.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für bestimmte Investmenterträge aus den Anteilen am Fonds-Vehikel eine pauschale Freistellung (Teilfreistellung) in Frage kommen. Aufgrund der geplanten Strukturierung des Fonds ist derzeit nicht mit einer Teilfreistellung zu rechnen. Per se auszuschließen ist eine Teilfreistellung (Aktienfreistellung) allerdings nicht. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer solchen Teilfreistellung wird laufend überprüft.

Einkommensteuerpflichtige Privatanleger

Bei dem hier im Fokus stehenden Anlegerkreis der natürlichen Personen ergeben sich im Einzelnen folgende Konsequenzen: Bei einkommensteuerpflichtigen Privatanlegern führen die Investmenterträge zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorbehaltlich der Anwendung einer Teilfreistellung der Investmenterträge (siehe oben) sind die Investmenterträge in voller Höhe steuerpflichtig. Der Sparerfreibetrag (1.000€ bzw. 2.000€ bei zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern) kann steuerlich berücksichtigt werden. Die steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte unterliegen grundsätzlich einer besonderen einkommensteuerlichen Tarifbelastung von 25 Prozent (zuzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der anfallenden Einkommensteuer sowie eventuell Kirchensteuer auf die Einkommensteuer). Steuer wird i.d.R. als Quellensteuer bei der auszahlenden Stelle einbehalten (Abgeltungsteuer).

Einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger

Grundsätzlich liegen ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, soweit die Anteile am Fonds-Vehikel allerdings im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten werden, erfolgt eine Umqualifizierung der Investmenterträge aus Anteilen an dem Fonds-Vehikel in betriebliche Einkünfte. Vorbehaltlich einer nicht auszuschließenden Anwendung einer Teilfreistellung (siehe oben) sind die Investmenterträge grundsätzlich ebenfalls in voller Höhe steuerpflichtig. Die Investmenterträge unterliegen der allgemeinen Besteuerung mit dem progressiven Tarif von bis zu 45 Prozent (ebenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Sofern die Anteile an dem Fonds-Vehikel in einem deutschen Gewerbebetrieb gehalten werden, unterliegen die Investmenterträge grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Eine gewerbesteuerliche Kürzung von Erträgen aus Anteilen an dem Fonds-Vehikel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine etwaig entstehende Gewerbesteuerbelastung kann im Weg eines pauschalen Verfahrens auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden.

Andere Anleger

Bei einem anderen Anlegerkreis (institutionelle Anleger) ergeben sich im Zweifel spezifische steuerliche Wertungen, die jeweils Einzelfallbetrachtungen auf Investorenebene unterzogen werden sollten.

Ausländische Anleger

Für im Ausland ansässige Anleger können keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Insofern sollten sich im Ausland ansässige Anleger vor Anteilserwerb bei einem Steuerberater über die jeweiligen Besteuerungsfolgen eingehend informieren.

Ist der Fonds steuerlich transparent?

Das luxemburgische Fonds-Vehikel in der Form eines FCP (Fonds Commun de Placement) qualifiziert nach § 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 InvStG als ausländischer Investmentfonds. Ausländische Investmentfonds gelten als Vermögensmassen nach § 2 Nr. 1 KStG und sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Damit ist das Fonds-Vehikel nach deutschem Verständnis steuerrechtlich intransparent.

Es handelt sich nicht um einen Spezial-Investmentfonds im Sinne von § 26 InvStG.

Nach luxemburgischem Verständnis ist ein Fonds-Vehikel in der Form eines FCP steuerrechtlich transparent.

 
¹klimaVest ist ein Impact-Fonds, welcher bestrebt ist, durch die Verfolgung seines Anlageziels zur Erreichung der langfristigen Begrenzung der Erderwärmung gemäß den Zielen des Übereinkommens von Paris der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen von 2015 beizutragen.