Haben Sie sich schon einmal zum Thema Geldanlage beraten lassen? Wenn ja, werden Sie wissen, dass Fragen nach den Renditezielen, dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis wie auch der Liquidität der Anlage wichtige Eckpfeiler im Beratungsgespräch sind. Am 2. August dieses Jahres ist noch ein weiterer hinzugekommen: die Frage nach dem Wunsch, nachhaltig zu investieren.
Im Rahmen der Finanzberatung ist das keineswegs eine Kür, sondern gesetzliche Pflicht. Damit Berater und Kunden diese erfüllen können, hat der Fachverband Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) beispielsweise einen Beratungsleitfaden entwickelt, der schrittweise an das Thema heranführt und es vertieft. Das beginnt bei einer Einstiegsfrage wie „Wissen Sie, was nachhaltige Geldanlagen sind?“, nutzt aber auch persönliche Bezüge wie „Haben Ihre Kinder an einer Klimademonstration teilgenommen?“ oder gesellschaftliche Aspekte wie „Bereiten Ihnen die Folgen des Klimawandels Sorge?“. Die Anlageentscheidung soll also auch in dieser Hinsicht gut durchdacht sein. Doch worauf zielt der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift ab?