Glossar Was ist die Offenlegungsverordnung?

Offenlegungsverordnung (OV) (engl. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR))

Zustand, in dem eine Organisation nach allen technisch und wissenschaftlich möglichen Anstrengungen zur Verminderung des Treibhausgas-Ausstoßes rechnerisch keine Treibhausgasemissionen mehr aufweist. Unvermeidbare Emissionen (siehe auch residuale Emissionen) dürfen ausschließlich durch CO2-Entzugsmaßnahmen (vgl. CO2-Entzug) ausgeglichen werden („Net Zero Guidelines“, veröffentlicht durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) auf der UN Klimakonferenz 2022).Mit der Verordnung (EU) 2019/2088 werden harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.

Quelle: Verordnung - 2019/2088 - DE - offenlegungsverordnung - EUR-Lex (europa.eu)