Wenn mehrere Menschen ein Ziel verfolgen, dann investiert die Crowd (Menge) in ein gemeinsames Projekt. Sogenannte Crowdinvestments für Windkraftanlagen können verschiedene Gesellschaftsformen annehmen, z.B. als regionale Bürgerwindparks. Zudem können sie unterschiedliche Finanzierungsformen annehmen, die sich in der Vertragsgestaltung zwischen Projekt und Anlegern spiegeln, z.B. als Direktbeteiligungen bzw. GmbH & Co. KGs (s. oben), als Genossenschaften, mit Genussscheinen oder Nachrangdarlehen.
Genussscheine mit Genussrechten
Wer ein Genussrecht besitzt, bekommt dies als Inhaberpapier auf einem Genussschein verbrieft. Mit dem Gewinnbeteiligungspapier profitieren Anleger vom Reingewinn der Windenergieanlagen.
Pro: Beteiligung am Reingewinn durch eine variable oder feste Verzinsung (im Fall der Gewinnerzielung). Attraktive Verzinsung.
Contra: Keine Stimmrechte. Ein Totalverlust ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Nachrangdarlehen
Dies ist die häufigste Form von Crowdinvestments bei Windkraftanlagen. Anleger geben der Betreiberfirma einen Kredit, der über mehrere Jahre im Zinsen zurückgezahlt wird.
Pro: Investitionen mit geringen Beträgen sind möglich (teils ab 100 Euro). Keine direkten Kosten.
Contra: Darlehensgeber werden bei Insolvenz nachrangig behandelt und ggf. gar nicht ausbezahlt (Totalverlust) – zuerst werden die Ansprüche aller anderen Fremdkapitalgeber gezahlt.
Fazit: Crowdinvesting kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Es lohnt sich, genau hinzuschauen und vor allem auf die Erfahrung und bisherigen Erfolge der Anbieter zu achten.